Ambulante Reha - Ihre Vorteile!

  • schnelle Aufnahmezeiten
  • Verbleib im sozialen Umfeld durch Wohnortnähe
  • problemlose Organisation des Privatlebens während Ihrer Reha
  • Stärkung des Selbsthilfepotentials durch die vertraute Umgebung
  • unmittelbarer Einbau von in der Reha erlernten Verhaltensweisen in den Alltag
  • effiziente berufliche Wiedereingliederung durch die Nähe zum Arbeitsort
  • nahtlos anschließende Nachsorgeprogramme (IRENA, T-RENA, Rehasport) in gewohnter Umgebung
  • Fahrdienst im Rahmen der Anschlussrehabilitation (AHB)
  • Und nicht zuletzt: Das ARZ Zwickau erfüllt alle Qualitätsanforderungen.
    Wir sind nach DIN EN ISO 9001:2015 und QMS-REHA® zertifiziert und es bestehen Versorgungsverträge mit allen Leistungsträgern.

Ihre Ansprechpartner

Team der Anmeldung
03 75 / 818 46 10

 

Seit vielen Jahren steht das ARZ Zwickau Patienten mit orthopädischen Erkrankungen für die ambulante Rehabilitation zur Verfügung.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer Rehabilitation! Bei Bedarf vereinbaren wir für Sie einen Termin mit unserer Sozialberatung.

REHABILITATIONSANGEBOTE im ARZ ZWICKAU

Ambulante Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

Ambulante Rehabilitation: Sportgruppe


Rehabilitation über die Rentenversicherung

Ist durch Ihre Erkrankung die Erwerbsfähigkeit bedroht oder bereits gemindert? Dann ist die Rentenversicherung Ihr zuständiger Leistungsträger. Je nach Situation kommen folgende Rehabilitationsverfahren der DRV für Sie in Frage:

  • Heilverfahren (HV):
    Das Heilverfahren kommt in Betracht, wenn Ihre gesundheitlichen Probleme zu dauerhaften Einschränkungen in Beruf und Alltag führen und Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Ziel ist es, den Patienten nach einer akuten oder chronischen Erkrankung für die Belastungen am Arbeitsplatz und im Alltag zu stärken.

  • Anschlussrehabilitation (AHB) - ehemals Anschlussheilbehandlung:
    Das AHB-Verfahren bezeichnet eine intensive Nachbehandlung direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt und erfolgt bei Vorliegen bestimmter Indikationen. Die AHB muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden.
  • Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR):
    Die MBOR richtet sich an Patienten, deren Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit entscheidend von einer beruflichen Problematik verursacht bzw. beeinflusst wird. Dementsprechend werden zusätzliche arbeitsplatzorientierte Therapieelemente in den Rehabilitationsprozess integriert.

 

Therapiezeiten

Die Ambulante Rehabilitation erfolgt i.d.R. über einen Zeitraum von 3 Wochen an fünf Tagen (Montag bis Freitag). Grundsätzlich ist eine Anwesenheitszeit von 6 Stunden täglich und eine Therapiezeit von 4 bis 6 Stunden inklusive Pausen vorgesehen.

 

Therapieelemente

Zu den Behandlungselementen gehören u.a.:

  • Physiotherapie
  • Medizinische Trainingstherapie (MTT)
  • Arbeitsplatzbezogene Therapie
  • Physikalische Therapie
  • Ergotherapie

Wichtige Bestandteile bei der Ambulanten Rehabilitation sind weiterhin:
Psychologische Beratung, sozialpädagogische Hilfestellung, Ernährungsberatung inkl. Lehrküche, Gesundheitsbildungsmaßnahmen sowie Hilfsmittel- und Schienenberatung.

Die MBOR enthält darüber hinaus zusätzliche praxisnahe arbeitsplatzbezogene Testverfahren und Behandlungselemente, z.B.

  • Jobanalyse und Erstellung des Fähigkeitsprofils, EFL-Screening-Test
  • Arbeitssimulationstraining
  • berufsbezogene Gesundheitsbildungsmaßnahmen

Antragswege

Ein Heilverfahren (HV) muss bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden. Dies kann entweder direkt per Online-Antragsstellung erfolgen oder Sie füllen die Antragsformulare aus, welche Ihnen u.a. hier auf dieser Seite zum Download zur Verfügung stehen.
Die Formulare G0100, G0110 sowie G0115 sind vom Patienten selbst auszufüllen. Ihr Hausarzt / behandelnder Facharzt vervollständigt den ärztlichen Teil und trägt die vorliegenden medizinischen Unterlagen zusammen. Das Formular G0120 lassen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bescheinigen.

Die Beantragung der Anschlussrehabilitation (AHB) erfolgt über den behandelnden Krankenhausarzt / Klinik-Sozialdienst während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus. Sie selbst brauchen sich also nicht um Formulare etc. zu kümmern.

Eine MBOR kommt bei Vorliegen besonderer beruflicher Problemlagen (BBPL) in Frage. Diese werden im ärztlichen Aufnahmegespräch und durch bewährte Fragebögen (Assessments) festgestellt.

Zuzahlungen und Übergangsgeld

Bei einer Ambulanten Rehabilitation über die Rentenversicherung sind keine Zuzahlungen erforderlich!

Fahrtkosten zwischen Wohnung und Rehabilitationseinrichtung werden in der Regel erstattet. Im Rahmen der Anschlussrehabilitation (AHB) bietet das ARZ Zwickau einen Fahrdienst an.

Für die Beantragung von Übergangsgeld füllen Sie bitte die von der DRV im Formularpaket Übergangsgeld bereitgestellten Formulare G0512 und G0518, ggf. auch G0515 aus.

RV Fit - Präventionsprogramm der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

Speziell für Berufstätige bietet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) darüber hinaus das kostenfreie Trainingsprogramm RV Fit an. Dieses können Sie ebenfalls im ARZ Zwickau wahrnehmen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Bereich Fitness & Gesundheit.

Ambulante Rehabilitation der gesetzlichen und privaten Krankenkassen (GKV und PKV)

Ambulante Rehabilitation: Medizinische Trainingstherapie (MTT)


Rehabilitation über die gesetzlichen Krankenkassen (GKV)

Für Patienten, die noch nicht oder nicht mehr im erwerbsfähigen Alter oder familienversichert sind, erbringt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Leistungen. Dies betrifft Rentner, Hausfrauen, Studenten, Kinder oder Jugendliche. Je nach Situation kommen folgende Rehabilitationsverfahren für Sie in Frage:

  • Heilverfahren (HV):
    Ein Heilverfahren kommt in Betracht, wenn Ihre gesundheitlichen Probleme Sie dauerhaft im Alltag stark einschränken und Pflegebedürftigkeit droht. Ziel ist es, den Patienten nach einer akuten oder chronischen Erkrankung für die Belastungen im Alltag zu stärken.

  • Anschlussrehabilitation (AHB) - ehemals Anschlussheilbehandlung:
    Das AHB-Verfahren bezeichnet eine intensive Nachbehandlung direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt und erfolgt bei Vorliegen bestimmter Indikationen. Die AHB muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden.

 

Therapiezeiten

Die Ambulante Rehabilitation erfolgt i.d.R. über einen Zeitraum von 3 Wochen an fünf Tagen (Montag bis Freitag). Grundsätzlich ist eine Anwesenheitszeit von 6 Stunden täglich und eine Therapiezeit von 4 bis 6 Stunden inklusive Pausen vorgesehen.

 

Therapieelemente

Zu den Behandlungselementen gehören u.a.:

  • Physiotherapie
  • Medizinische Trainingstherapie (MTT)
  • Physikalische Therapie
  • Ergotherapie

Wichtige Bestandteile bei der Ambulanten Rehabilitation können weiterhin sein:
Entspannungstraining und im Bedarfsfall psychologische Beratung, sozialpädagogische Hilfestellung sowie Ernährungsberatung.

Antragswege

Möchten Sie ein Heilverfahren (HV) bei Ihrer zuständigen Krankenkasse beantragen, wenden Sie sich zunächst an Ihren Hausarzt bzw. Facharzt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen stellt er gemeinsam mit Ihnen einen Antrag - Formular 61 - auf Rehabilitation. Dieser wird von ihm an die Krankenkasse geschickt. Die Krankenkasse prüft die Zuständigkeit und ob es Gründe gibt, die einer medizinischen Rehabilitation entgegenstehen könnten.

Die Beantragung der Anschlussrehabilitation (AHB) erfolgt über den behandelnden Krankenhausarzt / Klinik-Sozialdienst während Ihres Aufenthaltes im Krankenhaus. Sie selbst brauchen sich also nicht um Formulare etc. zu kümmern.

Zuzahlungen

Für die Ambulante Rehabilitation der gesetzlichen Krankenkassen ist eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 € pro Behandlungstag für längstens 28 Tage pro Kalenderjahr zu leisten.

Ausnahme: Kinder und Jugendliche sowie Versicherte, deren Zuzahlungen über der persönlichen Belastungsgrenze liegen, sind von der Zuzahlung befreit.

Fahrtkosten zwischen Wohnung und Rehabilitationseinrichtung werden in der Regel erstattet.

Im Rahmen der Anschlussrehabilitation (AHB) bietet das ARZ Zwickau einen Fahrdienst an.

Rehabilitation über die privaten Krankenkassen (PKV)

Der erste Schritt auf dem Weg zu einer medizinischen Rehabilitation ist der Gang zu Ihrem Arzt. Dieser erstellt bei Notwendigkeit eine Empfehlung für die medizinisch erforderlichen Maßnahmen.

Im Anschluss wird zunächst immer erst geprüft, ob nicht andere Leistungsträger - d.h. Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, private Unfallversicherung - für die Kostenübernahme zuständig sind.

Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die private Krankenversicherung in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung ist jedoch, die entsprechenden Rehamaßnahmen sind Bestandteil Ihres Vertrages oder durch eine Zusatzversicherung abgedeckt!

Sind alle Voraussetzungen erfüllt und die Kostenübernahme genehmigt, kann bei Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems oder nach Operationen eine ambulante Rehabilitation oder eine intensivierte Behandlung in Form einer Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) erfolgen.

Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihre private Krankenversicherung!

Ambulante Rehabilitation / EAP der Berufsgenossenschaften (BG)

Ambulante Rehabilitation: Arbeitsplatzbezogene Maßnahmen


Rehabilitation über die Berufsgenossenschaften

Ist Ihre Erkrankung auf einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen, ist Ihre Berufsgenossenschaft zuständig. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche, die in oder auf dem Weg zu ihrer Bildungs- oder Tageseinrichtung verunfallt sind. Für Patienten der Berufsgenossenschaften führen wir die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) durch.

Die EAP kann nach berufsbedingten Unfallverletzungen oder Erkrankungen verordnet werden. Die Therapie konzentriert sich auf die Wiederherstellung oder zumindest Verbesserung der verletzten Körperregion. Ziel ist die rasche Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit.

Therapiezeiten

Im Rahmen der EAP wird in unserer Einrichtung täglich 2 Stunden an bis zu 5 Tagen pro Woche behandelt. Vorgesehen ist zunächst ein Zeitraum von 2 Wochen. Im Bedarfsfall kann eine Verlängerung der EAP-Maßnahme erfolgen.

Therapieelemente

Zu den Behandlungselementen der EAP gehören u.a.:

  • Krankengymnastik
  • Physikalische Therapie (Elektro-, Wärme- und Kältetherapie, Lymphdrainage, Massage u. v. m.)
  • Medizinische Trainingstherapie (MTT)

Antragswege

Die Verordnung der EAP erfolgt durch einen Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie mit Durchgangsarzt-Zulassung (D-Arzt).

Die verantwortliche Berufsgenossenschaft muss die EAP-Maßnahme genehmigen. Abweichungen bzgl. Dauer und Therapiedichte sind nur in Abstimmung mit dem D-Arzt und der Genehmigung der BG möglich.

Zuzahlungen

Bei einer Ambulanten Rehabilitation über die Berufsgenossenschaften sind keine Zuzahlungen erforderlich!

Fahrtkosten zwischen Wohnung und Rehabilitationseinrichtung werden in der Regel durch die Berufsgenossenschaft erstattet.

Zulassung

Die Landesverbände der Berufsgenossenschaften beteiligen ausschließlich besonders geeignete Rehabilitationszentren an der EAP. Diese müssen spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen.

Das ARZ Zwickau erfüllt diese Voraussetzungen.

Heilmittel auf Rezept

Für die Berufsgenossenschaften führen wir darüber hinaus Einzelverordnungen für Krankengymnastik, Physikalische Therapie, Ergotherapie und Arbeitsplatzbezogene Therapie (ABT) durch.

Die Verordnung muss durch einen niedergelassenen Chirurg oder Orthopäden mit einer Durchgangsarzt-Zulassung auf einem gesonderten BG-Rezept ausgestellt werden.

Eine finanzielle Eigenleistung entfällt für den Patienten, da die Berufsgenossenschaft die vollen Behandlungsgebühren übernimmt.

Arbeitsplatzbezogene Therapie (ABT)

Patienten der Berufsgenossenschaften können bei uns im ARZ Zwickau die Einzelverordnung Arbeitsplatzbezogene Therapie (ABT) - Ziffer 11.5 - wahrnehmen.

Ziel der ABT ist, eine zügige Rückkehr in das Arbeitsleben zu ermöglichen. Eine an den beruflichen Anforderungen orientierte Therapie kann die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit erheblich beschleunigen.

Zur realitätsnahen Leistungsbeurteilung nutzen wir das EFL-Verfahren. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite Informationen für Zuweiser.

Nachsorgeprogramme

Nachsorgeangebote

Nicht alle Patienten sind im Rahmen ihrer Rehabilitation völlig austherapiert. Für die Betroffenen ist eine Nachsorgebehandlung ratsam. Bei Bedarf empfehlen bzw. initiieren unsere Ärzte bereits während Ihrer Rehabilitation weiterführende Maßnahmen.

Versicherte der Deutschen Rentenversicherung können bei uns die Nachsorgeprogramme IRENA und T-RENA wahrnehmen. Ebenfalls bieten wir verschiedene Rehasportkurse an.

Intensivierte Rehabilitationsnachsorge "IRENA" der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

Das Ziel von IRENA besteht in der Sicherung und Festigung der bereits während der Rehabilitation erreichten Rehabilitationsergebnisse. Dazu gehören im wesentlichen die weitere Verbesserung noch eingeschränkter Fähigkeiten, der nachhaltige Transfer des Gelernten in den Alltag und die Förderung eigener Kompetenzen. Das IRENA - Programm orientiert sich an unterschiedlichen indikationsbezogenen Schwerpunkten.

IRENA kommt für Sie in Betracht, wenn mehrere Problembereiche im Hinblick auf Ihre Erwerbsfähigkeit und deren Stabilisierung weiter zu bearbeiten sind (z. B. Bewegungsmangel und Übergewicht).

IRENA erfolgt berufsbegleitend. Der Beginn der Maßnahme muss innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Rehabilitation erfolgen. Spätestens zwölf Monate nach Ende der Rehabilitation muss die IRENA abgeschlossen sein. Die maximale Anzahl der Anwendungen beträgt bei Erkrankungen des Bewegungsapparates 24 Termine à 90 Minuten. Eine Zuzahlung ist nicht zu leisten.

Trainingstherapeutische Nachsorge "T-RENA" der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

T-RENA beinhaltet ein gerätegestütztes Training, das Ihre körperliche Leistungs- und Belastungsfähigkeit steigert. Andere Bezeichnungen sind Muskelaufbautraining, Medizinische Trainingstherapie oder Krafttraining an medizinischen Geräten.

T-RENA kommt für Sie in Betracht, wenn bei Ihnen eine Beeinträchtigung bzw. Funktionseinschränkung am Haltungs- und Bewegungsapparat vorliegt.

Die Nachsorgeleistung umfasst 26 Trainingstermine à 60 Minuten (inkl. einem individuellen Einweisungstraining) in einer offenen Gruppe mit in der Regel 12 Teilnehmern. Meist wird 1-2mal pro Woche trainiert. Im Bedarfsfall kann T-RENA um weitere 26 Trainingstermine verlängert werden.

Rehabilitationssport der Deutschen Rentenversicherung und der Krankenkassen

Rehasport wird im Bedarfsfall vom Ärzteteam unserer Einrichtung als weiterführende Maßnahme empfohlen und durch den behandelnden Arzt verordnet.

Die Verordnung belastet nicht das ärztliche Budget. Ihre Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse übernehmen die vollen Kosten!

Rehasport erfolgt über einen Zeitraum von 18 Monaten und beinhaltet 50 Trainingseinheiten.

Frühfunktionelle Handrehabilitation

Ziele

  • Verkürzung der Phase der postoperativen Ruhigstellung der Hand
  • Alltagseinsatz der Hand, Greiffunktion
  • Verbesserung der Kraft, Koordination und Ausdauer der Finger- / Handmuskulatur
  • Wiedererlangung beruflicher Fähigkeiten
  • Reduktion der Arbeitsunfähigkeitsdauer

Das Hand - Reha - Stufenprogramm

Nach Abklärung und genehmigter Kostenübernahme durch den Leistungsträger können Patienten bei uns im ARZ Zwickau die Frühfunktionelle Handrehabilitation absolvieren. Nach traumatischen Verletzungen der Hand oder des Unterarms ist für die Wiedererlangung der Funktionsfähigkeit eine spezielle, frühzeitig einsetzende Therapie vorteilhaft.

Wir setzen hierfür das Hand - Reha - Stufenprogramm ein, welches aus vier aufeinander aufbauenden Phasen besteht. Die Behandlung wird durch eigens ausgebildete Handtherapeuten durchgeführt.

  1. Entlastungsstufe
    Sicherung des Behandlungs-/ Operationsergebnisses in erhaltender Funktion, Minderung des Risikos für Verwachsungen und Funktionsstörungen der Hand und Finger.

  2. Aufbaustufe
    Zunehmende Funktionserweiterung der verletzten anatomischen Strukturen mit Ziel der Vollbelastung.

  3. Vollbelastungsstufe
    Beginnende Belastungssteigerung spezieller arbeitsplatzspezifischer Anforderungen der Hand / oberen Extremität. Ziel ist die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit.

  4. Arbeitsplatzspezifisch fokussierte Hand-Reha
    Fokussierung auf die funktionellen Defizite der Hand / oberen Extremität in Bezug auf die arbeitsplatzspezifischen Belastungen. Ziel ist die vollständige Wiedereingliederung in den beruflichen Alltag.
    Ergänzende Maßnahmen: Herz-Kreislauf-Konditionierung, Ausdauertraining, muskuläres Aufbautraining über die obere Extremität hinaus zur Stabilisierung des craniothoracalen Gebietes.

Behandlungskonzept Long Covid

Behandlungskonzept Long Covid

Das ARZ Zwickau hat sein bestehendes Angebot um ein multimodales Konzept zur Behandlung von Long-Covid-Erkrankungen erweitert.

Es richtet sich an Menschen, die nach einer überstandenen Coronavirus-Infektion mit erheblichen Spätfolgen zu kämpfen haben.

Versicherte können nach Abklärung und genehmigter Kostenübernahme durch den Leistungsträger dieses spezielle Therapieprogramm bei uns in Anspruch nehmen.

Das Long Covid - 3 Phasen-Programm

Da es sich beim Long-Covid-Syndrom häufig um ein komplexes Krankheitsbild handelt, setzt sich der Behandlungsansatz aus Bausteinen verschiedener Fachbereiche zusammen. Die Therapie verläuft in Form eines Stufenmodells und kann aus drei aufeinander aufbauenden Phasen bestehen. Dabei ist eine kontinuierliche Belastungssteigerung vorgesehen:

  1. Einstiegsphase
    Nach einer ausführlichen Befunderhebung erfolgen Anwendungen aus den Bereichen Krankengymnastik / Atemtherapie, Medizinische Trainingstherapie, Physikalische Therapie und Inhalation.

  2. Aufbauphase
    Zusätzlich zu den Therapielementen der Einstiegsphase kann eine ergotherapeutische Bahandlung in Form von Hirnleistungstraining angezeigt sein. Darüber hinaus erfolgt eine Intensivierung der Medizinischen Trainingstherapie mit dem Ziel, die körperliche Belastungfähigkeit des Patienten wieder aufzubauen.

  3. Belastungsphase
    Zur Wiederherstellung der Belastungsfähigkeit wird die Medizinische Trainingstherapie in dieser Phase intensiviert und ergänzt durch Konditionstraining. Neben den bisherigen Therapieelementen enthält die dritte Stufe praxisnahe berufsspezifische Testverfahren und Trainingselemente aus dem Bereich Arbeitsplatzbezogene Therapie. Am letzten Behandlungstag erfolgt ein ausführlicher Abschlussbefund.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Wunsch- und Wahlrecht

Entscheiden Sie mit!

Als Patient haben Sie das Recht, Ihre Rehabilitationseinrichtung selbst auszusuchen. Das Gesetz regelt, dass der Rehabilitationsträger Ihren Wünschen entsprechen muss, sofern die jeweilige Einrichtung über die entsprechenden Zulassungen und Versorgungsverträge verfügt und keine medizinischen Gründe entgegenstehen.

Eine am 1. Juli 2023 in Kraft getretene Gesetzesänderung hat das bestehende Wunsch- und Wahlrecht deutlich vereinfacht: Ihre konkrete Wunscheinrichtung für den eigenen Reha-Aufenthalt kann bereits im Rehabilitationsantrag (G0100) vermerkt werden. Bis zu drei Angaben sind möglich, wobei die Reihenfolge der Einträge Ihren Prioritäten entsprechen sollte.

Informieren Sie sich frühzeitig und machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, denn Ihre individuellen Bedürfnisse sind wichtig für den Erfolg Ihrer Reha.

Hinweis

Wichtig ist, dass Sie das ARZ Zwickau, Schlobigplatz 20, 08056 Zwickau - als bevorzugten Einrichtungswunsch - direkt bei der Antragstellung im Formular G0100 auf Seite 2 ("Wunsch- und Wahlrecht bei medizinischer Rehabilitation") benennen.

Sie finden uns natürlich auch auf dem DRV Wegweiser-Portal für qualitätsgeprüfte Rehaeinrichtungen: "Meine Rehabilitation"

Ihr Weg zur Reha

Passgenaue Rehabilitationsangebote sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Rehabilitation. Ziel ist es, die Patienten so zu therapieren und zu heilen, dass sie wieder arbeiten können ("Reha vor Rente") oder nicht pflegebedürftig werden ("Reha vor Pflege"). Je nach Krankengeschichte und persönlichen Lebensumständen kommen im Regelfall dabei folgende Leistungsträger und deren Maßnahmen für Sie in Frage:

Sie sind ..?

.. erwerbstätig, arbeitssuchend oder Bezieher einer Erwerbsminderungsrente:

Ist durch Ihre Erkrankung die Erwerbsfähigkeit bedroht oder bereits gemindert, ist der Rentenversicherungsträger Ihr zuständiger Leistungsträger.

.. Rentner, Hausfrau, Student, Kind oder Jugendlicher:

Für Patienten, die noch nicht oder nicht mehr im erwerbsfähigen Alter oder familienversichert sind, erbringt die gesetzliche Krankenkasse die Leistungen.

.. bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit verunfallt:

Ist Ihre Erkrankung auf einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen, ist Ihre Berufsgenossenschaft zuständig. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche, die in oder auf dem Weg zu ihrer Bildungs- oder Tageseinrichtung verunfallt sind.

.. privatversichert:

Leistungen und Kostenübernahme richten sich nach dem Umfang Ihres individuell abgeschlossenen Versorgungsvertrags.

Am Tag der Aufnahme

Generell ist eine Absprache zwischen Ihnen und uns über den gewünschten Aufnahmetermin (erster Tag) möglich. In einigen Fällen jedoch bestimmt der Leistungsträger (Ihre Versicherung) den Beginn der Rehabilitation. Sollten Sie den von uns genannten Termin nicht wahrnehmen können, dann geben Sie bitte unserer Anmeldung umgehend Bescheid.

Am Aufnahmetag erhalten Sie an der Anmeldung eine kurze Einweisung und Ihre Patientenmappe. Bevor Sie zu Ihrem ersten Termin gehen, ziehen Sie sich bitte um.
Die Krankenschwester führt Sie nach der Erhebung verschiedener Daten und einem Einführungsgespräch durch unser Haus. So lernen Sie alle wichtigen Stationen (z.B. Therapieräume, Seminarraum, Speisesaal, Ruheraum) kennen.

In der Eingangsuntersuchung gleicht der Arzt Ihre Angaben im Anamnesebogen ab und hinterfragt offene oder unstimmige Angaben. Bitte denken Sie vor allem an Ihre ärztlichen Befunde oder den Entlassbrief der vorbehandelnden Klinik. Weitere Themen behandeln die häusliche Versorgung (Rentner) oder die Situation am Arbeitsplatz (Berufstätige). Auf dieser Grundlage wird der Arzt gemeinsam mit Ihnen die Therapieziele und Behandlungen festlegen. Dabei orientiert er sich an wissenschaftlich fundierten Rehabilitationskonzepten.

Im Anschluss an Ihre ärztliche Untersuchung setzt die Reha-Planung die ärztlichen Empfehlungen um. Die tägliche Therapiedauer beträgt i.d. R. 4-6 Stunden. Bitte rechnen Sie mit einer Gesamtrehabilitationsdauer von drei Wochen.

Absprachen zu Terminen (z. B. Abholung von Kleinkindern aus Tageseinrichtungen, Pflege von Angehörigen) können Sie gern im Vorfeld mit uns absprechen. Bitte beachten Sie, dass Beurlaubungen von den Leistungsträgern nicht vorgesehen sind und der Aufenthalt im Haus nicht unterbrochen werden darf. Frühstücken Sie bitte zu Hause. Während der Reha erhalten Sie ein Mittagessen.

Mitbringen

  • Trainingsbekleidung oder andere bequeme Kleidung
  • Sportschuhe oder Wechselschuhe
  • 2x 2€ für Spind
  • großes Handtuch
  • Anamnesebogen, Medizinische Unterlagen (falls vorhanden)
  • Notfall-Medikamente (z. B. Asthmaspray)
  • Spezielle Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Brillen falls benötigt)
  • Kleingeld für Kaffeeautomat
  • Zuzahlungsbefreiung (Rentner)

 

Für die folgenden Tage werden Sie über zusätzlichen Bedarf informiert, z. B.:

  • Nordic Walking, Gangschule:
    Wetterfeste Bekleidung für Therapien im Freien
  • Bewegungsbad:
    Badebekleidung (Badeanzug / Badehose), Badeschuhe, Duschgel und Handtuch

Downloads (nur für Rehabilitanden / Patienten des ARZ Zwickau)

Für Rehabilitanden / Patienten stehen hier unser "Ratgeber für Patienten mit endoprothetischem Gelenkersatz" sowie der "Leitfaden Ergonomieberatung Büro" zum Download zur Verfügung. Die Dateien sind passwortgeschützt.